Immobilienmakler

Ein Immobilienmakler ist ein Gewerbetreibender, der Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer zusammenbringt. Er muss eine Gewerbeerlaubnis nach §34c besitzen, um diese Vermittlungstätigkeit ausüben zu können.

Der Immobilienmakler ist ein Nachweismakler. Das heißt, er weist entweder eine Immobilie oder einen Kauf- bzw. Mietinteressenten nach. Für diese Tätigkeit erhält er eine Provision (Maklercourtage). Diese beträgt i.d.R. 3% vom Verkäufer und 3% zzgl. MwSt. vom Käufer, bezogen auf den Kaufpreis.
Bei Wohnungsvermietung können bis zu drei Monatsmieten an Provision fällig werden.

Es gibt verschiedene Arten eines Maklerauftrages:
a) den Allgemeinauftrag
b) den Alleinauftrag
c) den qualifizierten Alleinauftrag

Sein Tätigkeitsgebiet beschränkt sich nicht nur auf die Vermittlung von Wohn-Immobilien, sondern er vermittelt auch Gewerbeimmobilien. Viele Immobilienmakler spezialisieren sich allerdings.

Oben beschrieben ist der klassische Makler, der oft im Ring Deutscher Makler RDM organisiert ist.

Ein anderer Typus ist der Immobilien-Verkäufer, dessen Kunden Kapitalanleger sind. Dieser Immobilienmakler vermittelt meistens vermietete Immobilien. Dies können Neubauten, Wohnungen im Bestand oder Denkmalschutz-Immobilien sein (in München Nürnberg, Berlin usw).