15.04.08 19:11 Alter: 4 yrs
Riester für Immobilien
Kategorie: Allgemeine News
Wohn-Riester ist vom Bundeskabinett beschlossene Sache. Somit kann Wohneigentum in Zukunft in die private Altersvorsorge einbezogen werden.
Riester für Immobilien
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
• Die Immobilie muss in Deutschland liegen
• Die Immobilie muss zu eigenen Wohnzwecken dienen.
Sie darf also nicht vermietet werden. Sind in einem Riestervertrag mehr als 15.000,- einbezahlt, so darf das Geld komplett für einen Immobilien-Erwerb verwendet werden.
Welche Möglichkeiten gibt es?
• Hypothekendarlehen können mit der Riesterförderung i.H.v. 154,- Euro zzgl. Kinderzulage getilgt werden
oder
• die gesamte Riestersparsumme kann i.H.v. höchstens 2.100,- von der Steuer abgesetzt werden.
Diese Regelung macht den Immobilienerwerb für viele Sparer noch interessanter.
