15.04.08 19:11 Alter: 4 yrs

Riester für Immobilien

Kategorie: Allgemeine News

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Wohn-Riester ist vom Bundeskabinett beschlossene Sache. Somit kann Wohneigentum in Zukunft in die private Altersvorsorge einbezogen werden.

Riester für Immobilien

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

• Die Immobilie muss in Deutschland liegen
• Die Immobilie muss zu eigenen Wohnzwecken dienen.

Sie darf also nicht vermietet werden. Sind in einem Riestervertrag mehr als 15.000,- einbezahlt, so darf das Geld komplett für einen Immobilien-Erwerb verwendet werden.

Welche Möglichkeiten gibt es?

• Hypothekendarlehen können mit der Riesterförderung i.H.v. 154,- Euro zzgl. Kinderzulage getilgt werden
oder
• die gesamte Riestersparsumme kann i.H.v. höchstens 2.100,- von der Steuer abgesetzt werden.

Diese Regelung macht den Immobilienerwerb für viele Sparer noch interessanter.

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