Privathaftpflicht
Privathaftpflicht - Das private Haftpflichtrisiko wird oft unterschätzt. Selbstverschuldete Kleinschäden lassen sich oftmals noch leicht begleichen. Aber verursacht man als Fußgänger beispielsweise einen Unfall mit Personen- und Blechschäden können die Schadensersatzansprüche die gegen Sie geltend gemacht werden leicht ins Unermessliche steigen. Hiervor ist man nur mit einer privaten Haftpflichtversicherung geschützt.
Privathaftpflicht
Nur eine kleine Unaufmerksamkeit und der dadurch entstandene Schaden könnte größer sein als erahnt. Ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder das Wegschnippen einer Zigarette können Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen.
Kommen dabei dann auch noch Personenschäden ins Spiel kann dies leicht die finanzielle Existenz des Verursachers bedeuten. Eine private Haftpflichtversicherung ist in jeder Hinsicht enorm wichtig.
Völlig egal, ob Sie einen Schaden aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit verursachen, in jedem Falle müssen Sie dafür gerade stehen.
Folgender Schadenersatz kann gegen Sie geltend gemacht werden:
- finanzieller Schadenersatz
- Kosten der Wiederherstellung
- Ersatz beschädigter Gegenstände
- Behandlungskosten bei Personenschäden
- Verdienstausfall bei Personenschäden
- Schmerzensgeld
- Eine lebenslange Rente bei bleibenden Gesundheitsschäden
Es gibt harmlose Unfälle wie z. B. mit dem Fußball zerschossene Scheiben, der Rotweinfleck auf dem Teppich eines Freundes, aber im Ernstfall können Schäden so hoch ausfallen, dass Sie vor einem finanziellen Ruin stehen.
Denn als Verursacher haften Sie grundsätzlich mit allem was Sie haben. Ihr Vermögen, ihr Haus- und Grundbesitz, Bankguthaben, Lohn-/Gehalt, alles kann zur Begleichung des Schadens herangezogen werden.
Leistungen und mitversicherte Personen:
Die private Haftpflichtversicherung bietet Schutz für Sie und Ihre Familie vor den
verschiedensten Schadensersatzansprüchen. Nachdem der Versicherer geprüft hat, ob und in welcher Höhe Schadensersatz geleistet werden muss bzw. ob der Anspruch begründet ist, zahlt der Versicherer die Wiedergutmachungssumme in Geld.
Solange Sie Ihr Haus selbst bewohnen, schütz die private Haftpflicht auch vor Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen. Und auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte greift entsprechend die private Haftpflichtversicherung.
Sollte ein an Sie gerichteter Schadensersatzanspruch unbegründet sein, führt die private Haftpflichtversicherung auch den Prozess und trägt die daraus entstandenen Kosten.
Mitversicherte Personen:
- Ehepartner und Kinder
- Haushaltshilfen
- Gartenhilfen
- Babysitter
- Wenn keine Ehe geschlossen ist, kann der Versicherungsschutz auf den
Lebenspartner erweitert werden, indem der Name des Partner in den Vertrag
aufgenommen wird
Eine gute private Haftpflicht mit einem branchenüblichen Leistungsumfang ist schon für einen Jahresbeitrag von unter Hundert Euro zu haben.
Unser Fachpersonal berät Sie gerne und hilft Ihnen bei der Auswahl der richtigen Versicherung.

