Glossar der Ott Investment AG
Versicherungsvertreter
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Definition:Versicherungsvertreter vermitteln Lebensversicherungen und Sachversicherungen an bestehende Kunden und Neukunden.
Anmerkung: Versicherungsprodukte finden Sie in der Rubrik "Versicherungen" auf dieser website.
Versicherungsvertreter sind in der Regel Einfirmenvertreter. Das heißt, sie sind ausschließlich für eine Versicherungsgesellschaft tätig. Versicherungsvertreter werden auch Versicherungsvermittler oder Versicherungsagenten genannt. Sie unterhalten eine sog. Versicherungsagentur.
Versicherungsvertreter bauen sich im Laufe der Zeit einen Kunden-Bestand auf. Dieser dient oft als Grundlage für neue Abschlüsse, da sich die Lebenssituationen im Laufe des Lebens ändern. Neue Kunden durch Empfehlungen kommen hinzu.
Der Versicherungsvermittler betreut verschiedene Bereiche. Er ist im Kapitalanlagensektor tätig (Lebensversicherung, Investmentfonds etc.), im Sachversicherungsbereich (Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung etc.) und im Kfz-Bereich.
Manche Versicherungsvermittler haben sich auf Kerngebiete spezialisiert, wie z.B. Baufinanzierungen oder Altersvorsorge.
Der Versicherungsvertreter ist i.d.R. ein selbständiger Handelsvertreter. Die Vertragsbeziehung wird in einem Agenturvertrag geregelt. Die Einnahmen eines Versicherungsvertreters wird Provision oder Courtage genannt. Sie setzt sich zusammen aus einer Abschlussprovision und einer laufenden geringen Bestandsprovision, die für die Betreuung der Kunden vergütet wird.
Namhafte Versicherungsgesellschaften sind zum Beispiel die Nürnberger Versicherung, Hamburg Mannheimer, Allianz, Gothaer, WWK, Deutscher Herold, Generali, R+V, Gerling usw.
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