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Risikolebensversicherung

Definition:Risikolebensversicherung ist eine Todesfallversicherung, die nur dann eine Leistung seitens des Versicherers an Hinterbliebene auszahlt, wenn der Todesfall eintritt.


Weitere Angebote zur Risikolebensversicherung finden Sie in der Rubrik Versicherungen auf dieser Website.

Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden auch keine Leistungen fällig.

Für alle Menschen, die beim Eintritt ihres eigenen Todesfalls Hinterbliebene zurücklassen ist eine Risikolebensversicherung besonders wichtig. Auch Schulden können die Angehörigen bzw. Hinterbliebenen mit der Versicherungssumme dann evtl. tilgen.

Wichtige Merkmale einer Risikolebensversicherung sind:

- kein Sparanteil
- nur Todesfallabsicherung
- Zahlung der Beiträge allein nur für das Risiko eines evtl. Todesfall

Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zur Sparte der Risikolebensversicherungen, weil hier ein Vertrag auf das Risiko einer Berufsunfähigkeit abgeschlossen wird.

Es gibt auch eine spezielle Risikolebensversicherung für Ehepaare. Somit können sich Ehepaare das Abschließen von zwei separaten Verträgen sparen, allerdings wird die Versicherungssumme nur einmalig, bei dem zuerst sterbenden Ehepartner ausbezahlt.

Die gängigste Versicherung ist die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme. Desweiteren gibt es aber auch noch die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Diese dient oftmals zur Absicherung von Darlehn. Bei Banken wird eine solche Risikolebensversicherung in Zusammenhang mit einem Darlehen als Restschuldversicherung bezeichnet.

themenverwandte Stichpunkte: Rentenversicherung, Nuernberger Versicherung, Fondsgebundene Versicherung, Lebensversicherung

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