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Mietvertrag

Definition:Der Mietvertrag beinhaltet die Überlassung von Sachen (auf Zeit) zum Gebrauch gegen Entgelt; die gemietete Sache muss nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgegeben werden.


Der Mietvertrag beinhaltet die Überlassung von Sachen (auf Zeit) zum Gebrauch gegen Entgelt; die gemietete Sache muss nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgegeben werden.

themenverwandte Stichpunkte: immobilien als geldanlage, fonds, wohnungen als kapitalanlage, eigentumswohnungen, immobilienfonds, Rainer ott, nürnberg, ott kapitalanlagen ag, finanzen

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