Glossar der Ott Investment AG
Lineare Abschreibung
-
Definition:Die lineare Abschreibung (lineare AfA) beträgt 2% (bei Gebäuden mit Baujahr vor dem 1.1.1925 2,5%). Berechnungsgrundlage bei der linearen Abschreibung (lineare AfA) sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes.
Nicht einbezogen wird der Wert des erschlossenen Baugrundes, auf dem das Gebäude errichtet wurde.
Bei Gebäuden, die sich im Betriebsvermögen befinden, betrug der AfA-Satz 4%. Dieser wurde mit dem Steuerreformgesetz vom 14.07.2000 zum 1.1.2001 auf 3% gesenkt. Wird das Gebäude verkauft, können Veräußerer und Erwerber die AfA jeweils zeitanteilig geltend machen, wobei für die zeitliche Aufteilung der Tag des Besitzüberganges maßgebend ist.
themenverwandte Stichpunkte: immobilien als geldanlage, fonds, wohnungen als kapitalanlage, eigentumswohnungen, immobilienfonds, Rainer ott, nürnberg, ott kapitalanlagen ag, finanzen
Einträge 1 bis 1 von 1