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Kapitallebensversicherung

Definition:Die Kapitallebensversicherung sichert gleichermaßen im Todesfall und bei Erleben ab. Die Kombination aus Todesfallabsicherung und Sparvorgang ist hier zu Lande die häufigste Form der Lebensversicherung.


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Diese gemischte Lebensversicherung ist z. B. als fondsgebundene Lebensversicherung, die vorherrschende in vielen Ländern.

Der Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Risikolebensversicherung besteht darin, dass diese beiden Versicherungen tatsächlich nur eine Leistung seitens des Versicherers zahlen werden, wenn der Versicherungsfall eintritt.

Die Kapitallebensversicherung wird auf das Leben von einer Person mit einem festen Ablauftermin abgeschlossen. Ab der festgelegten Fälligkeit kann diese dann auch als Rentenversicherung (monatliche Rentenzahlung) ausgezahlt werden.

Die Prämienhöhe ist ebenso wie bei einer normalen Lebensversicherung abhängig vom Alter, dem Geschlecht und der Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme. Das heißt, je älter der Versicherungsnehmer und je höher die Versicherungssumme, umso höher ist der zu zahlende Beitrag.
Deshalb sollte man eine Kapitallebensversicherung so bald als möglich, am besten schon in jungen Jahren abschließen. Der zu zahlende Beitrag ist bei einer längeren Laufzeit grundsätzlich niedriger.

Die einbezahlten Prämien werden -abzüglich der Kosten des Versicherers- von diesem möglichst gewinnbringend angelegt. Der erwirtschaftete Nettogewinn wird zu einem entsprechenden Prozentsatz der jährlich wachsenden Ansparsumme der Kapitallebensversicherung zugeführt. Es entsteht eine Steigerung der Reinverzinsung.

themenverwandte Stichpunkte: Lebensversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung, Rentenversicherung, Nuernberger Versicherung

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