Glossar der Ott Investment AG
Grundsteuer
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Definition:Bei der Grundsteuer wird der Grundbesitz besteuert, d.h. das Grundvermögen (insbesondere Wohngrundstücke mit Gebäuden und Betriebsgrundstücke).
Bei der Grundsteuer
* wird der Grundbesitz besteuert, d.h. das Grundvermögen (insbesondere Wohngrundstücke mit Gebäuden und Betriebsgrundstücke);
* ist der Einheitswert des Grundbesitzes Grundlage der Berechnung (die Steuerbehörden ermitteln für Besteuerungszwecke den Wert des Vermögens);
* wird der Steuersatz als Hebesatz von den Gemeinden festgelegt (Gemeindesteuer)
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