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Generalagentur

Definition:Generalagentur ist ein Büro zur Vermittlung von Versicherungen für eine Versicherungsgesellschaft, wie z.B. der Nürnberger Versicherung


Generalagentur
Den Versicherungsvertreter einer Generalagentur nennt man Generalagent. Eine Generalagentur schließt nur mit einer Versicherungsgesellschaft einen Vertrag ab - also einen so genannten Ausschließlichkeitsvertrag. Dies kann beispielsweise die Nürnberger Versicherung sein, oder jede andere Versicherungsgesellschaft. Die Produkte der Versicherungsgesellschaft angeschlossenen Firmen dürfen natürlich verkauft werden.
Die Generalagentur ist beauftragt, seinen Kundenstamm zu pflegen. Das heißt, der Generalagent muss sich um die Belange der Kunden kümmern. Egal ob es um Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung geht, oder Lebensversicherung oder Haftpflichtversicherung.
Die Generalagentur ist eine eigenständige Firma, handelt aber unter dem Dach der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Es gibt sog. "Einzelkämpfer" bzw. Zusammenschlüsse verschiedener unabhängiger Versicherungsvertreter. In manchen Fällen ist jeder Versicherungsverteter in der Generalagentur für ein bestimmtes Fachgebiet zuständig. Die Mehrzahl der in Deutschland tätigen Versicherungsvertreter sind nicht Versicherungsmakler sondern Generalagenturen. Da der Generalagent nur eine Gesellschaft vertritt, kennt er die Versicherungsprodukte meist besser, als ein Versicherungsmakler, den den gesamten Versicherungsmarkt kennen muss.


themenverwandte Stichpunkte: Versicherungsmakler, Allianz, Bamberg, Schlüsselfeld, Generalagent, Nürnberger Versicherung

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