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Denkmalschutz - AfA

Definition:Bemessungsgrundlage der Denkmalschutz-AfA: Der Kaufpreis der Immobilie abzüglich Kosten für das Grundstück.


denkmalschutz-afaDenkmalschutz-AfA (§7 h, i, EStG)

Bemessungsgrundlage:
Der Kaufpreis der Immobilie abzüglich Kosten für das Grundstück.

Die anteiligen Kosten für die Sanierung sind innerhalb von 12 Jahren zu hundert Prozent absetzbar.
Jahr 1 bis 8: 9% AfA p.a.
Jahr 9 bis 12: 7% AfA p.a.

Der Anteil für die Altbausubstanz wird zusätlich abgeschrieben. Bei Gebäuden, die vor 31.12.1924 erbaut wurden, beträgt der AfA-Satz 2,5% linear p.a.. Gebäude, die nach dem 31.12.1924 erbaut wurden, werden zusätzlich mit 2% linear p.a. zu den erhöhten Abschreibungssätzen abgeschrieben.

themenverwandte Stichpunkte: Denkmalschutz-AfA, denkmal, abschreibung, denkmalgeschützte immobilie, fürth, nürnberg, münchen, sanierung

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