Glossar der Ott Investment AG
Baudenkmal
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Definition:Baudenkmal, denkmalgeschützte Immobilien, Denkmäler, Immobilien, Denkmalschutz
Baudenkmal - Unter bestimmten Voraussetzungen können Gebäude oder einzelne Bauteile die Eigenschaft eines Baudenkmals erhalten. Dies geschieht durch Eintragung in ein Denkmalbuch oder eine Denkmalliste oder durch einen Verwaltungsakt. Das öffentliche Interesse am Erhalt des Baudenkmals wird hierbei unterstellt. Die
zuständige Denkmalschutzbehörde erlaubt die Maßnahmen wie Beseitigung bzw. Änderungen am Gebäude (Baudenkmal), Modernisierung oder Nutzungsänderungen. Der Eigentümer ist zu Folgendem verpflichtet: Erhaltung, Instandsetzung sowie sachgemäßer Behandlung des Baudenkmals. Die städtebauliche Entwicklung soll Rücksicht auf das jeweilige Baudenkmal und deren Umgebung nehmen. Dies geschieht darum, um den Wert nicht zu schmälern.
Immobilien als Baudenkmal gibt es sehr häufig in Fürth, Nürnberg,Baden-Baden, Berlin, Potsdam, Bonn, Dresden, Leipzig. Baudenkmal-Immobilien wie Carree Verde, Carree Vita, Sonnenesplanade usw. Die Immobilie muss die Voraussetzung als Baudenkmal erfüllen und erhält somit die Zuordnung als erhaltungswürdiges Baudenkmal. Das Ziel ist, das optische Erscheinungsbild
der Immobilien nicht zu verändern, sondern nur den Zustand der Immobilie oder Wohnung auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.
themenverwandte Stichpunkte: baudenkmal, sanierung, denkmal, denkmalschutz, immobilie, wohnung, instandsetzung, fürth, nürnberg, carree, leipzig, denkmalgeschüzt
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